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Start des Förderprogramms 2026 – „Gemeinsam GUTES TUN“

Mitmach-Aktionen

NAK-karitativ startet die neue Förderrunde des Programms „Gemeinsam GUTES TUN“ für das Jahr 2026. Ab sofort können Gemeinden, Engagement-Gruppen und Einzelpersonen aus dem Umfeld der Neuapostolischen Kirche ihre sozialen Projektideen einreichen. Mit dem Förderprogramm unterstützt NAK-karitativ Vorhaben, die Menschen in ihrer Region konkret helfen – unabhängig von Religion. Insgesamt stehen 30.000 Euro zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 2.000 Euro beantragt werden.

 

Bereits im Jahr 2025 hat NAK-karitativ das Förderprogramm „Gemeinsam GUTES TUN“ erfolgreich zum ersten Mal durchgeführt: 13 Gemeinden haben eigene Projekte umgesetzt oder externe Organisationen unterstützt – von der Beteiligung am Neubau des Kinderhospiz Arche Noah, über die Unterstützung zahlreicher Tafeln und ein Nachhilfeangebot für Grundschüler:innen, bis hin zur behördenunabhängigen Beratung in Asylverfahren. So konnte eine beeindruckend vielfältige Palette an gemeinnützigen Initiativen realisiert werden. Auslöser für das Förderprogramm war das Jahresmotto der Neuapostolischen Kirche 2025: „Es ist Zeit, Gutes zu tun“, das den Impuls gab, soziales Engagement in den Gemeinden sichtbar zu stärken und gezielt zu fördern.

Mit den wertvollen Erfahrungen und den positiven Ergebnissen aus der ersten Förderrunde startet nun das Förderprogramm 2026, um erneut zahlreiche soziale Projekte in den Gemeinden zu unterstützen und weiterzuführen:

Was wird gefördert?

Gefördert werden soziale Projekte in Deutschland, die einen klaren gemeinnützigen Zweck verfolgen – zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Wohlfahrt, Flüchtlingshilfe, Inklusion oder Familien- und Seniorenarbeit.
Es gibt zwei Förderkategorien:

  • Lokale Aktion: Kurzfristige Unterstützung externer gemeinnütziger Organisationen (z. B. Tafel, Kinder- oder Inklusionsprojekte).
  • Gemeindeprojekt: Längerfristige, selbst durchgeführte Projekte mit nachhaltiger Wirkung.
    Diese Projekte werden bevorzugt berücksichtigt.

Alle Vorhaben müssen eine Eigenbeteiligung der antragstellenden Gemeinde, Gruppe oder Person beinhalten – finanziell, materiell oder durch Zeit- und Engagement.

Wer kann sich bewerben?

  • Neuapostolische Gemeinden
  • Engagement-Gruppen auf Gemeinde- oder Bezirksebene
  • Einzelpersonen aus neuapostolischen Gemeinden, die sich bereits sozial engagieren
  • Ökumenische Zusammenschlüsse

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier

 

 

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