Gemeinden und Bezirke werden von NAK-karitativ in der Durchführung von Kinderfreizeiten finanziell unterstützt. Mit der Möglichkeit, bei NAK-karitativ einen Antrag zu stellen, sehen sich viele Lehrkräfte in Sonntagschule, Konfirmanden- und Religionsunterricht bestärkt, mehrtägige Freizeiten (meist als Wochenendfreizeit) anzubieten.
Gefördert werden Freizeiten mit Übernachtungen. Berücksichtigt werden hierbei Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren sowie Betreuer, die von staatlichen Transferleistungen abhängig sind. Bis Ende 2016 wurde ein pauschale für jedes Kind gezahlt. Zielsetzung dieser Förderung war nicht eine generelle Vergünstigung der Freizeit für alle Kinder. Vielmehr sollte dadurch insbesondere den Kindern die Teilnahme ermöglicht werden, deren Eltern die Finanzierung der Teilnahme Probleme bereitet (soziale Härtefälle, Teilnahme von Geschwisterkindern etc.) Den Veranstaltern und verantwortlichen Begleitern oblag es, die Verteilung der Fördermittel unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmen.
Nach Beobachtungen und Befragungen haben immer mehr Gruppen neben der Förderung von NAK-karitativ auch andere Finanzierungsquellen in Anspruch genommen (Bezirksbudgets etc.). Ferner wurden – abweichend von unserem Ansatz – häufig alle Teilnehmer der Freizeit pauschal begünstigt. Wegen dieses Umstandes ist NAK-karitativ wiederholt kritisiert worden.
Künftig wird NAK-karitativ nur noch Teilnehmer fördern, wo dies sozial angezeigt ist. Familien, die mehrere Kinder im schulpflichtigen Alter haben, können künftig einen Zuschuss zu den Kosten beantragen, wenn dies ihre finanzielle Familiensituation fühlbar entlastet.
Die aktuellen Richtlinien und Anträge finden Sie im Downloadbereich.