
Ausschreibung: „Gemeinsam Gutes tun“ – Förderprogramm für soziale Projekte in und von Gemeinden der Neuapostolischen Kirche
NAK-karitativ unterstützt im Rahmen eines neuen Förderprogramms Gemeinden, Jugendgruppen, Seniorenkreise oder Ähnliche (kurz: Engagement-Gruppen) der Neuapostolischen Kirche darin, sich aktiv für soziale Belange in ihrer Region einzusetzen und so Gutes zu tun. Fördermittel von bis zu 2.000 EUR sind möglich. Eigenes Engagement durch ergänzende Spendensammelaktionen und aktives Anpacken und Mitmachen ist erforderlich, denn genau dazu soll das Förderprogramm motivieren und wichtige Unterstützung leisten.
Ziel der Förderung
Wir möchten neuapostolischen Kirchengemeinden dabei helfen, GUTES in ihrer Region zu TUN. Gefördert werden:
- Projektideen, die direkt von Gemeinden und deren Engagement-Gruppen auf Gemeinde- und Bezirksebene initiiert und durchgeführt werden und Menschen in der Region zugutekommen (z.B. Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit, Suppenküchen).
- Projekte in der Region, die von bestehenden gemeinnützigen Einrichtungen und Initiativen durchgeführt werden und in denen sich Menschen aus der Gemeinde bereits engagieren oder davon profitieren (z. B. Tafeln, Kinderschutzprojekte, Inklusionsangebote, Geflüchtetenhilfe).
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden der Neuapostolischen Kirche
- Engagement-Gruppen innerhalb der neuapostolischen Gemeinden oder auf Bezirksebene
- Einzelpersonen aus neuapostolischen Gemeinden, die sich in ihrer Region bereits in Initiativen oder gemeinnützigen Organisationen engagieren und dafür Unterstützung benötigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte und soziale Aktionen, die
- konkrete, zweckgebundene Ausgaben beinhalten,
- religionsunabhängig sind und
- folgende gemeinnützige Zwecke gemäß §§ 51 ff. AO unmittelbar verfolgen:
- Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (zum Beispiel Aids- und Krebshilfen, Drogenpräventionsprogramme, gesundheitliche Aufklärungsprogramme, die staatlich nicht oder unzureichend gefördert werden)
- Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, politisch, religiös oder rassistisch Verfolgte, Geflüchtete, Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Straftaten
- Förderung des Wohlfahrtswesens
Wichtig!
- Eine allgemeine Spendenvergabe ohne klare Mittelbindung ist nicht zulässig.
- Projekte mit vornehmlich religiösen Inhalten sind nicht förderfähig.
Förderhöhe
Das Förderprogramm umfasst insgesamt 40.000 EUR. Pro Vorhaben bzw. Projekt können bis zu 2.000 EUR beantragt werden. Insofern eine Priorisierung beigelegt wird, dürfen pro Kirchengemeinde/Engagement-Gruppe mehrere Vorschläge eingereicht werden.
Eigenbeteiligung ist gefragt!
NAK-karitativ möchte dabei helfen Gutes zu tun und zu Engagement anregen. Bei Förderanträgen zur Unterstützung externer Projekte ist daher ein gewisser Grad an Eigeninitiative der Gemeinde/Engagement-Gruppe gewünscht/erforderlich. Das ist gegeben, wenn…
- … die Gemeinde/Engagement-Gruppe eine ergänzende Spendensammlung durchführt und zum Beispiel einen Eigenbetrag von 10% erbringt (je nach Antragssumme ca. 200 EUR). Dieser Betrag wird an NAK-karitativ entrichtet und für die Projektförderung verwendet. Die exakte Summe muss bei der Antragsstellung noch nicht feststehen, allerdings muss aus dem Antrag hervorgehen, welche Aktivitäten geplant sind.
- … Sachleistungen, Zeit und Aktivitäten eingebracht werden, deren Art und geplanter Umfang ebenfalls im Antrag umrissen werden sollte.
Sollte beides nicht möglich sein, sind im Antrag die Gründe zu nennen.
Einzureichende Unterlagen
- Anlage 1: Förderantrag mit folgenden Informationen:
- Durchführende Organisation bzw. Engagement-Gruppe
- Projektverantwortliche Person (Durchführung & Abrechnung)
- Ziel des Projekts
- Zielgruppe des Projekts inkl. Anzahl
- Ort der Durchführung und Laufzeit (Start und Ende)
- Beschreibung des Projekts
- Geplantes Engagement seitens der Kirchengemeinde/Engagement-Gruppe, um Eigenbeteiligung erbringen zu können
- Anlage 2: Budgetplan
(Aufstellung der Projektkosten und Information über den gewünschten Zuschuss von
NAK-karitativ sowie Eigenbeteiligung) - Freistellungsbescheid der geförderten Organisation (bei externer Projektträgerschaft)
Fristen & Verfahren
- Antragstellung: bis 31. August 2025
- Prüfung & Auswahl: bis 15. Oktober 2025 durch NAK-karitativ
- Rückmeldung zur Förderung: 31. Oktober 2025
- Mittelabruf: bis 30. November 2025
- Verausgabung: bis 31. Juni 2026
- Abschlussbericht: bis 31. Juli 2026 (Formulare werden nach Bewilligung zur Verfügung gestellt.)
Auswahlkriterien:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Satzungskonformität
- Nachhaltigkeit
- Grad der Eigeninitiative der Kirchengemeinde oder Engagement-Gruppe
Kontakt und Einreichung
Bitte reicht eure vollständigen Unterlagen vorzugsweise per E-Mail oder falls nicht anders möglich postalisch bei NAK-karitativ ein: info@nak-karitativ.de
NAK-karitativ e.V.
Team Förderprogramm „Gutes tun“
Kullrichstraße 1
44141 Dortmund
Haftungsausschluss
Die Einreichung eines Förderantrags begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und im Rahmen der verfügbaren Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sollten Sie Rückfragen haben, rufen Sie uns gerne an:
Tatjana Augustin: 0231 57700 103
Dieses Programm können wir dank der Unterstützung der Klaus Bartenbach Stiftung und der NAK-karitativ-Stiftung durchführen.
Alle Unterlagen zum Download:
- Die komplette Ausschreibung als PDF
- Anlage 1: Förderantrag
- Anlage 2: Budgetliste